AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

für Kurse, Workshops, Fortbildungen und Referentenbuchungen

(Stand 06.08.2021)

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Heldenstärke, Inhaberin Anna-Maria Held (im Folgenden mit Heldenstärke bezeichnet) und dem/der Teilnehmer/in gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Geschäftsbeziehung als stillschweigend anerkannt und gelten für alle angebotenen Dienstleistungen und Services.

(3) Abweichungen benötigen eine schriftliche Vereinbarung von Heldenstärke oder eine entsprechende Änderung in der jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigung.

 

§ 2 Anmeldung

(1) Anmeldungen für Kurse müssen schriftlich mit Unterschrift per Post erfolgen oder über das Online-Anmeldeformular der Internetseite. Die Online-Anmeldungen über die Heldenstärke-Webseite sind auch ohne Unterschrift rechtlich gültig, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen wird (siehe Widerrufsbelehrung in der E-Mail-Anmeldebestätigung).

(2) Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Regelung des § 6 (Absage und Änderung von Fortbildungen, Workshops und Kursen) verbindlich.

(3) E-Mail-Mitteilungen oder telefonische Anfragen gelten nicht als Anmeldung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

(4) Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie per E-Mail. Sollte diese nicht innerhalb von einigen Stunden, bei Online-Anmeldung über das Formular der Internetseite oder bei Anmeldung per Post innerhalb von 3 bis 7 Tagen bei Ihnen eingegangen sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

(5) Bei Angeboten für Kinder ist zu beachten, dass ausschließlich voll geschäftsfähige Personen für den Anmeldeprozess zugelassen sind. Dies sind in der Regel die Erziehungs-, bzw. Sorgeberechtigten des Kindes. Neben den Daten der Erziehungsberechtigten sind Name Geburtsdatum und Geschlecht des Kindes anzugeben. Die Anmeldung des Kindes entbindet die Erziehungsberechtigten nicht von ihrer Aufsichtspflicht.

(6) Die Teilnehmer berücksichtigen bei der Anmeldung die Allgemeinen Hinweise zur Teilnahme an den Kursen und tragen selbst die Verantwortung für ihre Teilnahme.

 

§ 3 Teilnahmebedingungen

(1) Die Teilnehmer versichern, dass sie physisch und psychisch gesund sind und keine besonderen Einschränkungen oder Besonderheiten haben, die bei Kursen/Workshops/Fortbildungen zu beachten sind. Sofern Vorerkrankungen bestehen, sind diese vom Teilnehmenden im Vorfeld der Kursleitung mitzuteilen.

(2) Für das Kurs- und Seminarangebot gelten folgende Kontraindikationen: Psychosen, Depressionen, Zwangssyndrome, erhebliche Intelligenzeinschränkungen, neurologische Einschränkungen, Neigung zu Muskelkrämpfen, schwere Erkrankungen der Atemwege, akute Magen- und Darmgeschwüre, chronisch extrem niedriger Blutdruck, massive Herz-Kreislaufschwäche, schwere Hypertonie, angeborener Herzfehler, Herzmuskelschwäche, Aorten Aneurysma, akutes Rückenleiden (z.B. „Hexenschuss“), Muskelentzündungen und Arthritis. Für das Waldbaden gelten zusätzlich folgende Kontraindikationen: körperliche Einschränkungen, die ein selbständiges Fortbewegen im Wald nicht ermöglichen, sowie Angststörungen und weitere psychische Erkrankungen.

(3) Die Teilnahme an den Kursen ersetzt keine ärztliche oder sonstige Therapie. Heldenstärke übernimmt ausdrücklich keine Haftung für gesundheitliche Folgen der Entspannungsmethoden bei psychisch oder körperlich nicht gesunden Teilnehmern. Weiteres dazu sind den allgemeinen Hinweisen auf der Homepage von Heldenstärke zu entnehmen.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung der gesamten Gebühren ist 14 Tage vor Beginn der ersten Kursstunde bzw. vor Workshop- oder Fortbildungsbeginn fällig. Die Fälligkeit entnehmen Sie dem Anmeldeformular oder der Ausschreibung.

(2) Die Zahlung kann durch Überweisung auf das Konto von Heldenstärke erfolgen. Bitte geben Sie dazu den eigenen Name, Datum des Kursbeginns und den gewünschten Kurstitel/Workshop-Titel/Fortbildungstitel an. In Ausnahmefällen kann auch vor Beginn der ersten Kursstunde/des Workshops/der Fortbildung bar gezahlt werden. Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich.

(3) Sollte der/die Teilnehmer/Teilnehmerin die Zahlungen vor der ersten Kursstunde/des Workshops/der Fortbildung nicht begleichen, so steht es Heldenstärke zu, die Teilnahme am Kurs/Workshop/Fortbildung zu untersagen.

(4) Wird die Teilnahme an einem Kurs/Workshop/Fortbildung nach Beginn der ersten Stunde durch den Teilnehmenden abgebrochen, werden keine Kosten rückerstattet.

(5) Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer in Euro.

 

§ 5 Rücktritt und Terminumbuchung

(1) Rücktritt und Terminumbuchungen müssen schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Sie sind nur gültig, wenn Sie von Heldenstärke eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Post) erhalten. Maßgeblich ist der Eingang bei Heldenstärke.

(2) Tritt der Teilnehmer bis 14 Tage vor Kursbeginn vom Vertrag zurück, werden keine Gebühren fällig. Danach ist ein Rücktritt des Teilnehmers nicht mehr möglich. Der Teilnehmer kann jedoch eine Ersatzperson benennen, die für ihn an der Veranstaltung teilnimmt. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. In diesem Fall kann der Teilnehmer die Veranstaltung an einem anderen Termin nach Absprache mit Heldenstärke besuchen.

(3) Bei Nichterscheinen oder Kursabbruch ist die gesamte Fortbildungs-, Workshop- oder Kursgebühr fällig.

(4) Nach Beginn der Veranstaltung ist keine Umbuchung mehr möglich.

 

§ 6 Absage und Änderung von Fortbildungen, Workshops und Kursen

(1) Änderungen der ausgeschriebenen Termine, des Programm/ Zeitablaufes behält sich Heldenstärke bei Erkrankung oder nach Unmöglichkeit der Durchführung am geplanten Veranstaltungsort vor.

(2) Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich Heldenstärke die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen vor. Die Teilnehmer werden bei Terminabsagen rechtzeitig informiert.

(3) Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden erstattet.

(4) Die Inhalte und Abläufe der Fortbildungen, Workshops und Kursen orientieren sich an den Qualifikationen und dem Bildungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer, sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen kann es deshalb zu Änderungen von Inhalten kommen.

 

§ 7 Referententätigkeiten

(1) Angebote und Ausarbeitungen, die Heldenstärke für den Kunden erstellt sind kostenfrei und unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Angebote. Ein Vertrag tritt mit der Auftragserteilung bzw. Zustellung der Auftragsbestätigung in Kraft. Eine Auftragserteilung oder eine Auftragsbestätigung muss in schriftlicher Form (per Brief oder E-Mail) erfolgen.

(3) Bei Referentenbuchungen sind 50 % des Honorars bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen, der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Veranstaltungsende – ohne Abzug fällig.

(4) Bei Absage/Rücktritt einer verbindlichen Referentenbuchung werden bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar fällig. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Heldenstärke. Aus diesem Grund sollte die Rücktrittserklärung des Kunden in schriftlicher Form erfolgen. Erfolgt die Absage innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, so ist der vereinbarte volle Honorarbetrag zur Zahlung fällig.

(5) Alle vereinbarten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer in Euro.

 

§ 8 Haftung

(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen (Schnupperterminen, Kursen, Infoveranstaltungen, Workshops, Fortbildungen) von Heldenstärke erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich.

(2) Heldenstärke haftet nicht für Schäden, die aus leichter Fahrlässigkeit entstehen.

(3) Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Heldenstärke für einen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers/Partners verantwortlich ist. Heldenstärke haftet bei Unfällen der Teilnehmenden, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit diese durch Heldenstärke zu vertreten sind.

(4) Heldenstärke weist ausdrücklich darauf hin, dass für Beschädigungen an Gegenständen, welche die Teilnehmer während der Schnupperterminen, Kursen, Infoveranstaltungen, Workshops, Fortbildungen mitführen, keine Haftung übernommen wird. Dies gilt insbesondere für Schmuck, Handy, Laptop, Foto und Videokamera. Jeder Teilnehmer ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich.

(5) Für sonstige Eigentums- und Gesundheitsschäden wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Es wird nicht der Eintritt eines bestimmten Erfolges, sondern nur die Erbringung der Dienstleistung geschuldet. Auftragsgemäß erbrachte Dienstleistungen berechtigen nicht zum Schadenersatz.

(6) Die im Rahmen des Kurses/Workshops/Fortbildungen zur Verfügung gestellten Dokumente werden von Heldenstärke nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte sind ausgeschlossen.

(7) Das Kurs- und Informationsmaterial und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden von Heldenstärke mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Informationsmaterial angegebenen Leistungen und Preise haftet Heldenstärke nur insofern, als Heldenstärke nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung des Informationsmaterials erklärt hat.

(8) Die Teilnehmer versichern, dass sie psychisch und physisch gesund sind und keine besonderen Einschränkungen oder Besonderheiten haben, die bei den Kursen/Workshops/Fortbildungen zu beachten sind, bzw., dass Sie diese Einschränkungen bei Anmeldung angeben.

 

§ 9 Urheberrecht

(1) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen, wie z. B. Fortbildungs- und Kursunterlagen, bei Heldenstärke liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte der schriftlichen Genehmigung durch Heldenstärke bedarf.

(2) Die Teilnehmer erwerben mit der Teilnahme keinerlei Recht an der Nutzung von Schutzrechten, Markennamen, Kursbezeichnungen oder Werbemitteln für die jeweilige Veranstaltung oder Kursform. Es sei denn dies ist ausdrücklicher Vertragsbestand.

(3) Während der Kurse/Workshops/Fortbildungen ist das Fotografieren durch Teilnehmer untersagt. Ton- oder Videoaufzeichnung (z.B. durch Mobiltelefone, Audiorecordern, Videokameras etc.) der Veranstaltung oder auch nur Teilen davon, ist den Teilnehmern untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und kann zu Schadensersatzanforderungen führen.

 

§ 10 Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG

Heldenstärke ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.